Apologie von Robert Barclay in der Übersetzung von 1776

14. Uber die Staatsgewalt

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Rohdaten: Text wurde noch nicht gesichtet und korreliert.

Zusammenfassung

Nachdem sich Gott die Macht und Herrschaft über die Gewissen allein vorbehalten hat, als der diesels ben allein recht unterweisen und regieren kan; so Luc. 9,55. ist es keinem andern vergönnet, er stehe auch noch in so großem Ansehen, und habe noch so viel Bots Matth. 7 máßigkeit in dieser Welt, anderer Leute Gewissen 12. 29. zu zwingen. Daher alles Todten, Verjagen, Bes strafen (an Geld, Sjaab und Gütern) gefänglich balten und andere dergleichen Gewaltthätigkeiten,

womit

Lit. 3, 10.

(*) Rudimentis.

woinit die Leute, wegen der bloßen Gewissens-utes bung, oder verschiedenen Meinung, oder äusser- lichen Verehrung Gottes, angefochten werden, von dem mörderischen Geist Cains herrührt, und der Wahrheit entgegen ist. Jedoch jederzeit mit diesem Sorbehalt, daß niemand unter dem Vors wand des Gewissens seinem Nädysten an seinem Leib und Leben, Haab und Guth zum Nadteil bandele, oder etwas vornelyme, so der menschlichen Gesellschaft schädlich sei, oder damit nicht bestehen kan: In welchem Fall das Gesetz für die Über- treter gegeben, und Gerechtigkeit über alle zu hands haben ist, ohne einiges ansehen der Person.