12.5
Zum dritten, da die Taufe Johannes eine Figur war, und da die Figur dem Wesen weicht, obschon die Sache, die in der Figur vorgebildet war, nämlich die eine Taufe Christi, bleibt; so hört doch die andere auf, welches die Taufe Johannes war.
Daß die Taufe Johannes eine Figur der Taufe Christi gewesen, wird, glaube ich, nicht so leicht geleugnet werden. Gesetzt aber, man wollte es verneinen, so kann solches unschwer aus ihrer Art bewiesen werden. Die Taufe Johannes war, mit Wasser getauft zu werden; Aber Christi Taufe ist, mit dem Geist getauft zu werden. Daher muß die Taufe Johannes eine Figur der Taufe Christi gewesen sein. Daß ferner die Wasser-Taufe die Taufe Johannes gewesen, wird nicht geleugnet werden. Daß aber die Wasser: Taufe die Taufe Christi nicht sei, ist bereits bewiesen. Woraus die Bekräftigung unseres Satzes auf folgende Weise entspringt:
Es soll jetzt keine Taufe fortgefegt werden, als die eine Taufe Christi.
Daher soll die Wasser-Taufe nicht fortgesetzt werden, weil sie nicht die eine Taufe Christi ist.
Daß die Taufe Johannis aufgehört hat, gestehen viele von unsern Widersachern. Daferne aber auch jemand das Gegenteil behaupten wollte, so kann er mit den ausdrücklichen Worten Johannes gar leichtlich widerlegt werden. Weil solches nicht nur daselbst aufgezeigt ist, wo er seine Taufe von der Taufe Christi unterscheidet; sondern auch fürnämlich wo er sagt, Joh. 3,30. Er (Christus) muß zunehmen, aber ich (Johannes) muß abnehmen. Woraus klar folgt, daß die Zunehmung oder Stattfindung der Taufe Christi die Abnehmung und Aufhebung der Taufe Johannis sei. Wenn deshalb die Warsser-Taufe ein besonderes Stück von Johannis Amt gewesen, und hingegen kein Stück von Christi Taufe, wie wir bereits erwiesen haben, so wird notwendig folgen, daß solche nicht mehr fortzusetzen sei.
Zweitens, wenn die Wasser-Taufe nicht aufhören, sondern als eine beständige Ordnung Christi in seiner Kirche fortgesetzt werden sollen, so würde er solche entweder selbst eingeführt, oder sie seinen Aposteln befohlen haben.
Daß er sie aber selbst nicht ausgeübt oder gebraucht, bekräftigt die Schrift deutlich, Johannes 4,2. und daß er seinen Jüngern befohlen habe, mit Wasser zu taufen, habe ich noch nie finden können. Was aus Matthäus 28,19. angeführt wird, (wo er ihnen zu taufen befiehlt,) daß solches von der Wasser-Taufe zu verstehen sei, heißt Petitio Principii, oder die Sache für gewiss setzen, die noch nicht ausgemacht ist. Die Ursachen, so man deswegen anführt, sollen hernach untersucht werden.
daher ist mit Wasser zu taufen Reine beständige Verordnung Christi in seiner Kirche.
Dieses hat bei mir desto mehr Gewicht, weil ich nicht eine einzige bestandige Verordnung oder Einsetzung Christi finde, so denen Christen nötig ist, wozu wir nicht entweder Christi eigene Beobachtung und Ausübung, oder dessen ausdrücklichen Befehl haben: Als, allen seinen Geboten zu gehorchen, welche unsere Pflicht beides gegen Gott und die Menschen in sich begreifen etc. und wo das Evangelium noch mehr erfordert als das Gesetz. Welches in dem 5. und 6. Kapitel Matthäus, und an andern Orten mehr, überflüssig aufgezeigt ist. Überdieses verwahrt er uns, was die Pflichten des Gottesdienstes anbetrift, daß wir uns mit einander versammeln sollen, und verheisst uns seine Gegenwart; befiehlt uns zu beten, zu predigen, zu wachez. und gebietet Gebote wegen einiger zeitlichen Dinge, als, einander die Füsse zu waschen, das Brot zu brechen, so hernach untersucht werden soll. Nur zu diesem einzigen Stück der Wasser-Taufe (für welche doch so ernstlich gestritten wird,) finden wir nicht ein einiges Gebot Christi.