Apologie von Robert Barclay in der Übersetzung von 1776

11.2 - Gottesdienst in der Bibel

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Únd da ist nun erstens wohl in Acht zunehmen, daß dasjenige, was wir hier behaupten, von Gottesdienst zur Zeit des Evangelium, und nicht vom Gottesdienst, wie er unter oder vor dem Gesetz war, zu verstehen sei. Denn die besonderen Befehle, die Gott damals denen Menschen gegeben, sind nicht hinlänglich, uns zu verpflichten, jetzt noch eben dieselben Dinge zu tun. Sonst müssten wir jetzt noch auf eine eben so angenehme Weise opfern können, wie sie getan haben. Da doch jederman gesteht, daß solches aufgehört habe. So, daß dasjenige, was unter dem Gesetz beides rühmlich und angenehm gewesen, jetzt mit Recht vor Aberglauben, ja vor Abgötterei zu achten ist. Daß demnach Nic. Arnoldus recht abgeschmackter Weise wider diesen Satz tobt, (Exercit. Theolog. Sect. 44.) wenn er schreibt: Daß ich allen öffentlichen Gottesdienst leugne, und daß nach meiner Meinung solche, die zu Enochs Zeit angefangen, den Damen des Herrn öffentlich anzurufen, und solche, die auf Befehl Gottes drei mal hinauf nach Jerusalem gegangen, anzubeten; wie auch Anna, Simeon, Maria und dergleichen, Götzendiener gewesen, weil sie den öffentlichen Gottesdienst derselben Zeiten beobachtet. Eine solche Folge ist höchst ungereimt, und eben so alber, als wenn ich aus des Apostels Pauli Verweis, den er den Galatern gegeben, daß sie sich wieder zu den Jüdischen Zeremonien wendeten, schließen wollte, er habe deswegen Mosen und alle Propheten als töricht und unwissend verworfen, weil sie sich derselben beflissen hätten. Der gute Mann hat sich übereilt. Denn da er die unterschiedenen Zeiten des Gottesdienste nicht in Betrachtung gezogen hat, ist er in diesen ungereimten Irrtum hinein gerannt. Ob schon der geistliche Gottesdienst, sonder Zweifel, von manchen unter dem Gesetz in großer Einfalt beobachtet worden sein mag; so folgt doch nicht, daß es kein Aberglaube sein würde, alle solche Zeremonien zu gebrauchen, deren sie bedienten, die von Gott denen Juden verordnet waren, nicht als ob sie bei dem wahren Gottesdienst ansich selbst wesentlich oder nötig wären, eine heilige Gemeinschaft zwischen ihm und seinem Volt fortzupflanzen, und zu unterhalten; sondern aus Herablassung und Willfährigkeit gegen sie, da sie so sehr zum Götzendienst geneigt waren. Ob nun schon damals das Wesen, gleichwie in diesen, deshalb auch, in den meisten andern Dingen unter dem Gesetz, von solchen die wahrhaftig geistlich waren, genossen worden; so war es doch mit mancherlei Zeremonien und Gebräuchen umgeben und verhüllt, welche uns doch jetzt unter dem Evangelio zu gebrauchen keineswegs zugelassen sind.