Apologie von Robert Barclay in der Übersetzung von 1776

10.29

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Rohdaten: Text wurde noch nicht gesichtet und korreliert.

Zweitens, die Zeugnisse der Schrift,

so dieses einschärfen, sind eben so beschaffen, als wie diejenigen, welche auf die Christliche Liebe und Frey,

gebigkeit gegen das Armuth dringen, und die Gasts Blofe freiheit anbefehlen 2. Allein diese können nicht zu frenwillige einer gewissen Duantität eingeschrenket werden, weil Taten

es blolle freiwillige Taten sind, da der Gehorsam mand ers gegen Das Gebot in dem guten Willen des Gebers, zwingen.

und nicht in der Materie des Gegebenen besteket. Wie Christus in dem Exempel von der Wittwen Scherflein zeigt. Daß, ob demnach schon Christen eine Schuldigkeit obliegt, ihren Kirchens Dienern dussers lidhje Nothdurft dazureichen, so kann doch keine gewiss se Bestimmung der Vielleit oder Menge, als mit des Gebers eigener Bewilligung, gemacht werden; da denn wohl ein klein wenig von einein die Schuldigkeit

tan nies

weit wahrhafter erfüllen kan, als ein großes Teil von einem andern. Und gleichwie demnach Werke der Christlichen Liebe und Gastfreibeit weder bes schrenket noch erzwungen werden können; deshalb auch diese nicht.

Wenn eingewendet werden sollte, daß, gleichwie Einwurf. die Kirchen-Diener die Christen zu den Werken der Liebe und Gastfreiheit, (wenn sie dieselben nachläßig und mangelhaft darinnen befinden,) ermahnen, überreden, ja mit Ernst dazu ans balten mögen und sollen; deshalb sie solches auch zu Verschaffung ihres Unterhalts tun können.

So antworte ich, daß dieses alles zu einem gewiss Antwort. bestimmten und gezwungenen Unterhalt nichts beweist. Worzu sie nicht so viel als den bloßen Schein eines einzigen tüchtigen Grundesi aus der Schrift aufs bringen können. Ich gestehe, daß Kirchen. Diener auch hierinnen, so wohl als in einem andern Fall, Erinnerung tun können; wie es der Apostel gegen die Corinthier machte, und ihnen ihre Schuldigkeit zeige te: Allein es wäre sein, wenn Kirchen-Diener, die Pauli Ber dieses tun, (damit ihr Zeugnis dejto grösseres Ge- gieng das wicht haben, und von allem Verdacht des Geißes und hin, daß Eigennukes frei sein möchte,) dasjenige, was dieser gelium ohs Apostel bei eben derselben Gelegenheit beifiget, mit ne Bes

schwerde Wahrheit vor dem Angesicht Gottes sagen könnten:

sein sollte. Ich aber habe der keines gebraucher. Ich schreis be euch nicht darum davon, daß es mit mir als so sollte gehalten werden. Es wäre mir lieber, ich stürbe, denn daß mir jemand meinen Rubm sollte zunichte machen. Denn daß ich das Evans gelium predige, darf ich mich nicht rúhmen. Denn ich muß es tun. Und wehe mir, wenn ich das Evangelium nicht predigte. Thue ichs gerne, so wird mir gelohnet; thue ichs aber uns gerne, so ist mir das Amt doch befohlen, was

ift

mands Silber

ist denn nun mein Lohn? Vemlich, daß ich pres dige das Evangelium Christi, und thue dassel: be frei umsonst, auf daß ich nicht meiner Freys heit missbrauche am Evangelio, i Cor.9,15.16.

    1. Ursache 3. Zum Dritten Gleichwie von diesem gezirungenen

und gewiss gesekten Unterhalt weder Gebot noch Ers Paulus bes empel in der Sdyrist vorhanden; deshalb sucht der Apos gehrte nies

fiel, bei seinem öffentlichen Abschied von den Sirten

und Eltesten der Gemeine zu Epheso, dieselben dars oder Gold. wider zu verwahren, Apost. Gesch. 20, 33, 34. 35.

Wenn aber solches recht oder damals üblich und ges bräuchlich gewesen wäre, so würde er sie vielmehr vermahnet haben, mit ihrem bestimmten Miethlohn zufrieden zu sein, und nicht noch mehr zu begehren. Da erilnen hingegen erstens durch sein eigenes Erems pel zeigt, daß sie nicht jemandes Silber oder Gold begehren, oder erwarten sollten. Zweitens, daß sie mit ihren Gänden wurken sollten, einen ehrlis chen Unterhalt zu erwerben, wie er getan hátte. Und letztens ermahnet er sie mit Christi Worten hierzu; weilGeben seliger sei,alst7ebinen. Und führet ihnen dadurch) zu Gemüt, dieses sei von der Absicht oder Hoffnung eines wahren Kirchen-Dieners so weit ents fernet, daß es ihm vielmehr eine Last und ein rechtes Creuk seis, wenn er aus Noth gedrungen werde, eta

was anzunehinen. Urrach 4.