Apologie von Robert Barclay in der Übersetzung von 1776

10.28

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Rohdaten: Text wurde noch nicht gesichtet und korreliert.

Was den Unterhalt der Kirchens Unterhalt Diener anlangt, so geben wir gerne zu, wie der chen-Dies Satz auch in sich lált, daß denen eine Schuldigkeit cines Kicz Obliegt, zu welchen Gott einen Kirchen-Diener fens chen-Die: det, oder einen unter ihnen erweckt, demselben (wenns ners Speis nötig ist) seinen nothdúrftigen Unterhalt dazureis terhalt fests chen. Zweitens, daß ihm erlaubt sei, dasjenige,

was nötig und gezieniend ist, anzunehmen. Dieses zu beweisen, wil ich mich nicht aufbaften. Massen uns unsere Widersacher solches gerne zugestehen wers den. Denn wir behaupten, daß dieses auch alles ist, was die dahin sich beziehenden Zeugnisse der Schrift verwilligen, Galat. 6,6. 1 Cor.9, 11. 12. 13. 14. 1 Tim. 5, 18. So bestchet dann dasjenige, dem wir uns in dieser Sache widersetzen, erstens darins nen, daß ein Gewisses und Gezwungenes gesetzt wird. Zweitens, daß es überflüßig, den Leuten beschwers lich und allzukoftbar ist. Und drittens, der offenbare

Missbrauch

sejtellet.

Missbrauch desselben nicht zu leugnen steht; davon ich auch kürzlich bandeln wiu.

Was das erste betrifft, so reben sich unsere Widers 1. Wider facher gezwungen, sich auf das Beispiel der Priester en unters unter dem Gesetz zu berufen, welches ihre Zuflucht balt. ist, deren sie sich bei Vertheidigung ihrer meisten Grre thümer und abergläubischen Gebräuche, die der wah- ren Art und Reinheit des Evangelium zuwider sind, bedienen.

Sie sprechen, Gott habe den Leviten den Zes Einwurf. henden verordnet, derobalben gehöre rolcher auch denen zu, die unter dem Evangelio bei dem Gottesdienst dienen, und desselben pflegen.

Ich antworte, alles, was hieraus geschlossen wer: Antwort. den kan, ist dieses, daß, gleichwie den Priestern uns ter dem Gesetz ein Unterhalt bestimmet war; deshalb auch den Kirchen-Dienern und Predigern unter dem Evangelio einer gebühret; weldies nicht geleugnet wird: Allein, die Gleichheit will den Stich nicht Zehenden halten, daß sie eben dasselbe haben müssen; weil sich die Leviter, erstens sein ausdrücklicher Evangelischer Befehl dazu nicht aber findet, den entweder Christus oder seine Apostel geges Evangelis ben hatten. Zweitens, geht die Gleichheit zwischen Pres sehen den Leviten unter dem Geseß, und den Predis biger bes

ftimmet. I gern unter dem Evangelio keineswegs an. Denn die Leviten waren einer von den Stämmen Israel, und hatten deshalb ein Recht zu einem Teil des Erbes voin Lande so wohl als ihre übrigen Brüder; und weil sie keines hatten, so wurde ihnen dieses an jenes Statt bestimmet. Hernach war der Zebende von dem Zes benden nur den priestern, die bei dem Altar dienes ten, bestiinmet, das übrige gehörte vor die Leviten, und wurde auch zum Teil in die Fiorn-Häuser oder

Vorraths- Kammern zu Versorgung der Wittwen und Fremdlingelaufgeschüttet. Allein diese Prediger, ungeachtet so wohl sie als andere Leute erben, was ibyo

gii

nen

nen von ihren Eltern hinterlassen wird, massen sich doch dieses Zehenden gänzlich an, bestimmen aber wes der denen Wittwen noch Fremdlingen etwas davon. gdy will mich aber bei demjenigen, was den Zehens den betrifft, nicht aufhalten, weil unterschiedene dicfe Materie ganz besonders sehr deutlich und gelehrt abs gel;andelt haben. So gejtehen auch unterschiedene gelehrte Protestanten zu, daß solche nicht jure divino verordnet wären: Und die Gleichheit, was die Duantität oder Sumina anbetrifft, fchickt sich hierher auch nicht, als nur überhaupt, was die schuldige Erhale tung anbelangt. Und obschon die Zuhörer verbuns den sind, diese Erhaltung dazureichen, und ihre Pridt, unterlassen, wenn sie es nicht tun; so sou doch dies

selbe nicht beschrenkt und fejie gesebet, vielweniger Ursache i. gezwungen sein, und dieses beweise ich deshalb: Weil gelium foli Christus zu seinen Jüngern fagte, als er sie aussandte: umsonst Umsonst babt ihrs empfangen, umsonst gebt es gepredigt auch, Matth. 10,8. und dennoch hatten sie Freys ohne die heit, Speise und Trank, von denen es ihnen angebos Beding: ten wurde, gur Nothdurft anzunehmen. ung so

Welches zu erkennen gebietet, daß sie nichts mit Ges Jahrs. walt suchen oder fordern, noch auch einen gerissen

Vergleich oder Pacht voraus machen sollten, wie die Prediger so wohl unter den Katholiken als Protestanten heut zu Tage tun, die keinem Menschen eher predigen werden, bis sie erst vorher geiviß versichert sind, wie viel sie des Jahrs Einkommen haben: Da hingegen jene ihr Amt umsonst ausrichten, und umsonji mitteilen musten, (wie ihnen der Herr befohlen hatte,) was sie empfangen hatten, ohne eine Belohs nung zu suchen oder zu erwarten.

Die Antwort, so von Nicolao Arnoldo, Exercit. wort auf Theolog. Sect. 42, 43. hierauf erteilt wird, ist die Worte: nicht in Vergessenheit zu stellen, sondern zu einem bes Habt ihr’s standigen Denkmaale seiner und seiner Brüder schrift

lich

viel des

Nic. Ar

gen 26.

sich aufzuzeichnen, da er so frei aus seines Herzens empfanGrunde beraus antwortet: Nos gratis non accepimus, ergo nec gratis dare tenemur. Das ist, wir haben es nicht umsonst empfangen, derobalben sind wir auch nicht verbunden, es umsonst zu ges ben. Dieses, ich muß es gestehen, ist eine aufrichtige und ungeheuchelte Antwort. Denn wenn es dies jenigen, die es umfonit empfangen, auch umsonst ges ben folien, so würde freilich nach der Regel, da man das Gegenteil schliesset, folgen, daß diejenigen, die es nicht umsonst empfangen, auch nicht umsonst geben dürfen; und das will ich zugestehen. Nur rrüssen sie mir hinwiederum zugeben, daß sie nicht nach der ems pfangenen Gabe und Gnade Gottes predigen; so können sie auch keine guten Saushalter über GOts tes Geheimnis sein, wie ein jeder rechtschaffener Kirchen-Diener sein sollte: Und alsdenn haben sie auch diese Gabe oder Gnade um Geld erlangt, wie es Simon Magus zu überkommen suchte, weil sie sich Simon nicht verbunden erachten, es jemand ohne Geld wies der zu geben. Aber meine Meinung deutlich heraus zu sagen, so halte ich dafür, es sei ihm nicht in den Sinn gekommen, daß ihr Predigen von der Gabe oder Gnade Gottes herrúlyre, sondern vielmehr von ihren erlangten fünften und Studiren, welche ihs nen auf der Universität viel Mühe und Geld gekostet. Und deshalb , gleidwie derjenige, der sein Capital in die öffentliche Bank gebietet, wieder Zinsen davon erwartet; deshalb denken auch die Gelehrten, weil sie einiges Geld aufgewandt, die Prediger-Runst zu lernen, sie mögen kúlynlich sagen, daß sie es nicht umsonst empfangen haben. Denn es hat ihnen beija des Geld und Müle gekostet; und deshalb erwars ten sie auch beides Geld und Gemächlichkeit wieder dafür. Und daher, gleichwie Arnoldus (Geld dafür erlangt, daß er seinen jungen Studenten die Runft gii2

und

Magus.

und das Sandwerk zu predigten lehrt; deshalb bes: gehret er, daß sie, ehe sie es andern wieder geben, auch dafür bezahlet werden folten. Man pflegte vor

diesem zu sagen: Omnia venalia Romæ, das ist, zu Bu Rom Rom ist um Geld alles feil; aber nun kann man eben kann man dieses Sprüchwort auf Franecker deuten: Und dans alles has nenhero können des Arnoldi Studenten, wenn sie pres ben, wird digen wollen, sicherlich Geld dadurch fuchen und vers sei gebeur langen. Denn sie dürfen ihren Zuborern nur ihres

Lebrmeisters Regel sagen: Nos gratis non accepimus, ergo neque gratis dare tenemur. Aber alsa denn dürfen sie ihnen wieder antworten, was massen sie befanden, daß sie und ihr Lehrmeister keine von deßjenigen Kirchen-Diener wären, der, als er seine gänger aussandte, ihnen diesen Befeht erteilte: Umsonst habt ihrs empfangen, umsonst gebt es auch; und deshalb verlangen wir euer Lehren

nicht, weil wir spúlyren, daß ihr von der Zahl derjes Ief.56, 11. nigen seid, wovon ein jeglicher geißet, für sich in

seinem Stande. Ursache 2.