10.26
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Was den ersten Teil des Gegensages anbetrifft, daß ich nämlich keinen Unterscheid zwi: fchen dem Kirchen: Diener und dein Volk zu machen schiene, antworteich: Daferne es von einer
Freiheit, durch den Geist zu reden oder zu weiss
Que haben sagen, verstanden wird, so sage ich, daß dieses als Frenheit le tun mögen, wenn sie dazu bewegt werden, wie Geist ju ich oben gezeigt ’lyabe. Alleine wir glauben und bes weissagen. haupten, daß einige auf eine noch besondere Weise
zum Werk des Diensts berufen werden. Daher sie denn auch der Herr dazu ausrüstet. Eines fuiden sein Amt ist auf eine beständigere und besondere Art zu unterweisen, zu vermalinen, zu erinnern, und über die Brüder zu machen und das Aufsehen zu haben. Und gleicwie solchen in diesem Stück einiger Massen mehr oblicget, als jedem gemeinen Gläubigen; deshalb gebühret ihnen auch, in solcher Verwandschaft oder Betracytung, derjenige Gehorsam und diejenige uns terwürfigkeit, deren in diesen Zeugnissen der Schrift
Meldung
Meldung geschieht, Hebr. 13, 17. 1 Thes. 5,12. 13. I Tim. 5, 17. 1 Petr. 5,5. Ausser diesen, die deshalb Die Elte: besonders zum Kirchen-Dienst, und zur beständigen Eorge für Arbeit am Wort und in der Lehre berufen werden, die witts sind auch noch die Eltesten, welche, ob sie schon zu warten keinem oftmaligen mündlichen Zeugnis bewegt mere und für die den; dennoch als erwachsene Christen, die in der Ers Armen. falhrung des gesegneten Werks der Wahrheit in ihrem Herzen zugenommen byaben, über die Jünger wachen, und sie ermahnen, für Wittien und Waysen, wie auch für die Armen, Gorge tragen; und mit Fleiß und Wachsamkeit dahin sehen, daß nichts mangele, sondern Friede, Liebe, Einigkeit, Eintrad)t, cinerley Sinn und gesunde Lehre in der Kirche Chrisii erhals ten werden möge; und dieses kommt mit den Diaconis überein, deren Apost. Gesch. 6. Erwähnung ges than wird.
Dasjenige, dem wir widersprechen, ist der Unter- Deruntere scheid zwischen den Geistlichen und den Layen, (das schen den von in der Schrift nichts zu finden ist,) wodurch nies Geistlichen mand zum Werk des Kirchen-Diensis hinzu gelassen wird nicht wird, als solche, die mit Fleiß in den Schulen dars in der zu auferzogen, und in der Logic und Philosophie (oder gefunden. der Vernunft:Runst und Welt-Weisheit) unters richtet sind. Auf welche Art sie ihre Lehr-Jahre aus: stehen, die Kunst und Profession des Predigens zu erlernen wie einer, der eine andere Runst oder ein anderes Sandwerk lernet; wodurch alle andere chrs liche Leute, die ihre Handlung treiben, und diese heydnische Kunst nicht gelernet haben, ausgeschloß fen werden, diese Freiheit zu haben. Und deshalbdarf derjenige, der ein Gelehrter, und dergestalt zu diesem geistlichen Handwerk auferzogen ist, kein ehrliches Gewerbe haben, wodurch er seinen Unterhalt erlans gen möge, wenn er sich einmal vorgesetzt hat, nach einem Kirchen - Dienst zu streben; sondern er muß Hbb 2
sehen,
sehen, wie er eine gute Stelle oder seine fette Pfrúns de bekommt, und alsdenn hat er seinen ordentlichen Besold oder gesegten Honorar, und darf vor ein
gemachliches Quořommen nicht mehr sorgen. Er Ihre Kleis muß auch durch die Farbe seiner Kleider von den bung. übrigen unterschieden sein. Denn er darf keine ans
dere tragen, als schwarze, und muß ein Magilter li- beralium Artium oder ein Meister der freien Rünste sein. Allein von diesem ein mehrers hers nachmals.